Eigenmittel(ausstattung) von Finanzkonglomeraten Bedeutung

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Eigenmittel(ausstattung) von Finanzkonglomeraten

Eigenmittel(ausstattung) von Finanzkonglomeraten Logo #42880Ein Finanzkonglomerat muss insg. angemessene Eigenmittel haben. Das BFM ist ermächtigt, durch RVO, im Benehmen mit der Bundesbank nähere Bestimmungen über die angemessene Eigenmittelausstattung zu erlassen, insb. über: 1. zulässige Zusammensetzung der Eigenmittel , 2. Umfang und die Form der Bereclmung der zusätzlichen Eigenkapitalanforder......
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